Allgemeine Geschäftsbedingungen

FOMOTECH GmbH (i.G)
Heerstraße 44
89150 Laichingen-Machtolsheim
Vertreten durch: Manuel Kamitz

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern, als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der FOMOTECH GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen FOMOTECH GmbH und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Angebote:

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Preis:

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von derFOMOTECH GmbH vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden.

Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen können an den Kunden weitergegeben werden.

Verpackungskosten, Versand- und Transportspesen sind in den Angeboten von FOMOTECH GmbH nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen:

Die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluß der Leistung sofort fällig Soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Betrag ist grundsätzlich per Banküberweisung oder per Scheck, in einem Betrag ohne Abzug, zu entrichten. Eine Zahlung per Überweisung oder per Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der FOMOTECH GmbH gutgeschrieben wurde.

Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die FOMOTECH GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der FOMOTECH GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug erfolgt von FOMOTECH GmbH eine Zahlungserinnerung. Beim Ausbleiben der Begleichung der Forderung berechnet FOMOTECH GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz. Für jede weiter Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung berechnet FOMOTECH GmbH eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 je Mitteilung. Bei Zahlung später als 2 Wochen nach Zahlungsfrist auf der Rechnung beginnt der verzinsbare Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug kann die FOMOTECH GmbH einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstop verhängen.

Eigentumsvorbehalt:

Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der FOMOTECH GmbH.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Kunde auf das Eigentum von FOMOTECH GmbH hinweisen und FOMOTECH GmbH unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der offenstehenden Forderungen. Die Weiterveräußerung unserer Ware und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an FOMOTECH GmbH abgetreten werden. Erfolgt dies insbesondere bei Wiederverkäufern nicht, stellt dies unter Umständen ein strafbares Verhalten dar.

Material- und Warenversand:

Der Versand von Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, bzw. bei der Deutschen Post AG oder eine sonstige Transportfirma abge- oder übergeben worden ist.

Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei den beauftragten Transportunternehmen, (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. Bei eintreffenden Rücksendungen kann die FOMOTECH GmbH die Annahme verweigern.

Liefertermine:

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. FOMOTECH GmbH ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.

Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde die FOMOTECH GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern.

Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zzgl. weiterer 2 Wochen.

Mängel:

Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringungen der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Ware/oder Leistung vom Kunden als abgenommen bzw. angenommen. Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Handelsgesellschaft gilt § 377 HGB.

Beanstandungen nach dieser Frist besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann FOMOTECH GmbH zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von FOMOTECH GmbH bis zur Höhe des Auftragswertes.

Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es der FOMOTECH GmbH frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Besteller eine Gutschrift zu erteilen.

Gewährleistung:

Die unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Behandlung von Waren hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Haftung der FOMOTECH GmbH ist auf den Wert der in der Rechnung aufgeführt ist, beschränkt.

Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages, Minderung des Vertragspreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z.B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modellen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Pflicht zur Anerkennung der Reklamation seitens FOMOTECH GmbH entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

Rücktritt:

Die FOMOTECH GmbH ist berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich in Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein außergerichtliches oder gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen die FOMOTECH GmbH keine Schadensersatzansprüche zu.

Copyright:

Vorlagen, Skizzen, Entwürfe, Logos, Handzettel usw. unterliegen dem Copyright der FOMOTECH GmbH. Die Weiterverwertung der Vorlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung von FOMOTECH GmbH

Vergabe von Dienstleistungen an Dritte:

Der FOMOTECH GmbH ist berechtigte zur Erbringung ihrer Dienstleistung eine Drittfirma mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen. Hierbei hat der FOMOTECH GmbH die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl des Dritten/Subunternehmers zu beachten.

Vom Kunden angelieferte Ware:

FOMOTECH GmbH führt die Werktätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. FOMOTECH GmbH verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben der Modelle. Eine Überprüfung der Lieferung bzw. der tatsächlichen Angeben des Kunden wird nur auf Wunsch gegen Aufwandspauschale durchgeführt.

Versandkosten:

Die anfallenden Versandkosten sind an FOMOTECH GmbH im Voraus per Verrechnungsscheck oder Überweisung oder in bar zu entrichten.Wird der Betrag per Banküberweisung entrichtet, so kann frühestens am Tag der Gutschrift auf das Konto der FOMOTECH GmbH die Sendung eingeliefert werden.Bei Zahlung mit Verrechnungsscheck kann die Sendung frühestens am Tag der tatsächlichen Verfügbarkeit des Scheckbetrags eingeliefert werden. Tatsächlich verfügbar ist der Betrag 3-4 Werktage nach Gutschrift (Buchung) auf dem Konto der FOMOTECH GmbH.

Stellt sich bei Einlieferung der Sendung heraus, dass das im Voraus bezahlte Versandentgelt nicht ausreichend ist, so wird die Sendung nicht oder nur teilweise versendet. Mehrkosten bis max. EUR 80,00 wird von FOMOTECH GmbH ausnahmsweise ausgelegt. Teilweise wird dann versendet, wenn der zurückgehaltene Sendungsteil zum selben Tarif nachträglich versendet werden kann. Erhält FOMOTECH GmbH im Nachhinein eine Versandkostennachforderung so hat diese der Kunde unverzüglich zu begleichen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche Vorgaben oder Gerichtsurteile unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung (en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.

Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtstand ist Laichingen bzw. Ulm.